Förderung eines Projekts
Du hast eine Idee, wie wir in Pinneberg Demokratie fördern, Vielfalt stärken oder Extremismus vorbeugen können? Dann lass uns daraus gemeinsam ein Projekt machen!
Egal ob du einen Aktionstag, ein Begegnungsfest, einen Workshop gegen Diskriminierung oder etwas ganz anderes planst – wir helfen dir, aus deiner Idee ein förderfähiges Projekt zu entwickeln.

Die Idee
- Aktionstag für mehr Miteinander?
- Begegnungen zwischen Menschen verschiedener Kulturen?
- Workshops zu Vielfalt und Demokratie?
- Kunst- oder Theaterprojekt mit gesellschaftlicher Botschaft?
- Was fällt Dir / Euch noch ein?
Hast du schon etwas im Kopf? Dann melde dich bei uns – wir hören zu und überlegen gemeinsam, wie wir es umsetzen können.

Die Beratung
In einem persönlichen Gespräch schauen wir gemeinsam, wie aus deiner Idee ein förderfähiges Projekt wird.
Das können wir für dich tun:
- Gemeinsam eine Projektidee entwickeln oder weiter ausarbeiten
- Erklären, welche Voraussetzungen für eine Förderung wichtig sind
- Hinweise geben, worauf du achten solltest
- Beim Ausfüllen der Antragsformulare helfen
Melde dich gern für einen Termin – per Telefon, E-Mail oder direkt über unser Kontaktformular.

Die Antragsstellung
Ihr wollt eure Projektidee fördern lassen? Super! So läuft es ab:
- Antrag einreichen – Schickt euren Antrag an die Koordinierungs- und Fachstelle.
- Prüfung – Die Stadt Pinneberg prüft, ob alles passt.
- Entscheidung – Der Begleitausschuss oder das Jugendforum entscheidet über die Förderung.
- Rückmeldung – Ihr bekommt Bescheid, ob euer Projekt gefördert wird.
Das Antragsformular findet ihr direkt hier:

Die Umsetzung
Sobald ihr den Bewilligungsbescheid habt, könnt ihr mit eurem Projekt starten. Dies tut ihr in Vorkasse. Die Gelder werden nach Abschluss des Projekts ausgezahlt.
Wichtig: Vor der Ausstellung des Bewilligungsbescheids dürfen keine Aufträge vergeben und auch keine Kosten verursacht werden.
Also:
✔ Erst die Bewilligung
✔ Dann loslegen!

Der Abschluss
Damit ihr am Ende eures Projekts das Geld ausgezahlt bekommt, müsst ihr einen Abschlussbericht mit Abrechnung vorlegen. Das entsprechende Formular (Verwendungsnachweis) könnt ihr hier herunterladen.
Bitte füllt auch das Dokument „Datenschutz und Rechtsbehelf“ aus.
Was bedeutet der Rechtsbehelfsverzicht?
Mit dem Rechtsbehelfsverzicht erklärt ihr, dass ihr keinen Widerspruch und keine Klage gegen den Zuwendungsbescheid einlegt. Der Vorteil: Die Fördermittel können schneller ausgezahlt werden, weil die gesetzliche Wartefrist von 1 Monat entfällt.
Mit diesem Verzicht akzeptiert ihr den Bescheid endgültig – inklusive Fördersumme, Auflagen und Regelungen (z. B. zu Nutzungsrechten). Eine spätere Anfechtung ist dann nicht mehr möglich.
Bei Fragen sprecht uns gerne an.
Es lohnt sich mitzumachen!
Wir freuen uns auf eure Projekte!
Wir freuen uns auf eure Projekte!
Bei Fragen oder für eine Terminabsprache kannst du dich ganz unkompliziert an Patrick Kirsch wenden:
Per Telefon
04101 / 84 50-486
Per E-Mail
