Demokratie fördern,
Vielfalt gestalten,
Extremismus vorbeugen.
Das gelingt nur gemeinsam!
Macht mit und bringt Euch ein!
Wir stärken mit unserer Partnerschaft für Demokratie das demokratische Zusammenleben und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Stadt Pinneberg. Im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ können wir euer demokratisches Engagement unterstützen. Wir wollen Demokratie fördern, Vielfalt gestalten und Extremismus vorbeugen – das gelingt nur gemeinsam. Macht mit und bringt euch ein.
Demokratie zu leben, bedeutet Eigeninitiative zu zeigen und mitzugestalten. Viele Vereine und Organisationen machen dies in der Stadt Pinneberg bereits vor. Mit der Partnerschaft für Demokratie wollen wir das Engagement unterstützen und ausbauen. Wenn sich viele Menschen einbringen, dann wird das Zusammenleben in der Stadt Pinneberg menschenfreundlicher, gerechter und offener. Für ein vorurteilsfreies und friedvolles Miteinander und eine starke Demokratie vor Ort.
Wir wollen mit Euch
- für mehr an Beteiligung sorgen und so die Zivilgesellschaft stärken und aktivieren
- für ein demokratisches und offenes Miteinander in Pinneberg eintreten
- Vielfalt sichtbar machen und fördern
- Respekt vor Ort stärken
- über demokratie- und rechtstaatsfeindliche Phänomene informieren und sensibilisieren
- kritische Auseinandersetzung mit Orientierungen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit (GMF), gewaltbefürwortenden Ideologien und demokratiefeindlichen Einstellungen in der Stadt Pinneberg
Demokratie beginnt mit euch und vor Ort. Seit 2021 werden in der Stadt Pinneberg im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ zahlreiche Projekte von lokalen Vereinen und Organisationen gefördert. Wir unterstützen alle Bemühungen und Initiativen, die unsere Ziele teilen – sei es durch Beratung, Vermittlung von Kontakten, finanziellen Beihilfen oder andere unterstützende Maßnahmen.
Nehmt mit uns Kontakt auf und lasst uns gemeinsam für ein lebendiges, tolerantes und vielfältiges demokratisches Pinneberg eintreten!
Für konkrete Projekte können Mittel durch einen Aktions- und Initiativfonds sowie einen Jugendfonds beantragt werden. Wir unterstützen und begleiten euch in allen Projektantragsschritten – von der Projektidee bis zur Antragsstellung. Wir zeigen euch wie ihr mit einem Projekt aktiv werden könnt. Informationen zur Förderung von Projektmaßnahmen im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ findest du hier.
Hier bekommst Du alle ersten wichtigen Informationen zur Partnerschaft für Demokratie und zur Unterstützung für Euer Engagement.
Einige unserer bereits geförderten Projekte
Lange Nacht der Demokratie
Die Grundrechte. Schutz und Werte, verankert in der Verfassung
Kinder- und Jugendbeteiligung Drosteipark
Musikalische Lesung „Die Würde des Menschen ist unantastbar …“ – 75 Jahre Grundgesetz
Pinneberg feiert Demokratie
Podcast „Von Jugendlichen für alle“
Du hast Fragen?Unsere FAQ
Zur Partnerschaft für Demokratie
Was ist die Partnerschaft für Demokratie?
Die Partnerschaft für Demokratie in der Stadt Pinneberg ist ein Teil des Bundesprogramms „Demokratie leben!”. Die Stadt Pinneberg will mit dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ die Demokratie stärken und lokale Personen, Organisationen, Verwaltung und Politik zu einem starken Bündnis entwickeln.
Das Bundesprogramm „Demokratie leben!” bietet unter anderem Finanzierungsmöglichkeiten (Aktions- und Jugendfonds) für Projekte, um Organisationen und Akteur*innen zu unterstützen, die für die Stärkung der Demokratie arbeiten.
Was sind unsere Ziele?
Mit der Partnerschaft für Demokratie wollen wir in der Stadt Pinneberg nachhaltige Strukturen schaffen, welche die Handlungsfelder Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention strategisch und konzeptionell bearbeiten.
Demokratie fördern.
„Demokratie leben!“ stärkt das Verständnis für Demokratie, die demokratische Bildung und den gesellschaftlichen Zusammenhalt. In den geförderten Projekten geht es um grundlegende Prinzipien wie Gleichwertigkeit, Rechtsstaatlichkeit, den Schutz der Menschenrechte und gesellschaftliche Teilhabe an politischen Prozessen. Insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene werden dabei unterstützt, ihre Teilhabe- und Mitbestimmungsrechte wahrzunehmen.
Vielfalt gestalten.
„Demokratie leben!“ erarbeitet Lösungen, um allen Menschen in Deutschland unabhängig unter anderem von ihrer Herkunft, ihrer Religion oder ihrer sexuellen Orientierung ein diskriminierungsfreies und friedliches Leben zu ermöglichen. Deshalb setzen sich die geförderten Projekte mit ausgewählten Formen Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sowie mit Mehrfachdiskriminierungen auseinander und unterstützen die Anerkennung und Wertschätzung von Vielfalt. Ziel ist es, dass unsere Gesellschaft Vielfalt als Chance begreift und die damit verbundenen Widersprüche und Konflikte konstruktiv bearbeitet.
Extremismus vorbeugen.
„Demokratie leben!“ will die Entstehung demokratie- und menschenfeindlicher Haltungen sowie extremistischer Einstellungen verhindern und Radikalisierungsprozesse frühzeitig unterbrechen. Das schließt neben Rechtsextremismus auch religiösen Extremismus und linken Extremismus mit ein.
Wer macht was in unserer Partnerschaft für Demokratie?
Begleitausschuss
Der Begleitausschuss ist ein freiwilliger Zusammenschluss engagierter zivilgesellschaftlicher Akteur*innen sowie Vertreter*innen der Stadtverwaltung und der Politik. Das Gremium entscheidet gemeinsam über eure Projektanträge. Außerdem steuert der Begleitausschuss die Partnerschaft für Demokratie in der Stadt Pinneberg. Die Ziele und Aktivitäten der Partnerschaft für Demokratie in der Stadt Pinneberg werden hier abgestimmt, beraten und weiterentwickelt.
Jugendforum
Der Kinder- und Jugendbeirat ist das Jugendforum und entscheidet über die Förderung von Projekten von Kindern und Jugendlichen. Projekte von Kindern und Jugendlichen sind uns besonders wichtig. Deswegen gibt es einen extra Jugendfonds. Zeitgleich ist der Kinder- und Jugendbeirat die Interessensvertretung von Kinder- und Jugendlichen in der Stadt Pinneberg und übernehmen eine wichtige jugendpolitische Rolle.
Stadtverwaltung
Die Stadtverwaltung der Stadt Pinneberg ist das sogenannte federführende Amt und ist verantwortlich für die Partnerschaft für Demokratie.
Die Stadtverwaltung leitet die Fördergelder aus dem Aktions- und Jugendfonds an deinen Träger weiter, ist die Schnittstelle zur Politik, verwaltet die Fördermittel vom Bund sowie vom Land und unterstützt die Koordinierungs- und Fachstelle.
Koordinierungs- und Fachstelle
Die Koordinierungs- und Fachstelle ist erster Ansprechpartner für euch (Vereine, Gruppen, Initiativen, Bürger*innen). Sie unterstützt und berät im Antragsverfahren und hilft bei Fragen rund um die Partnerschaft für Demokratie. Die Koordinierungs- und Fachstelle steuert die vor Ort durchgeführten Maßnahmen, kümmert sich um die Sichtbarkeit der Partnerschaft für Demokratie in der Stadt Pinneberg und sammelt das Wissen der Vereine, Gruppen, Initiativen und Bürger*innen und bringt die Menschen zusammen.
Zur Projektförderung
Wer wird gefördert?
Organisationen und Vereine, welche gemeinnützige, mildtägige oder kirchliche Ziele verfolgen (steuerbegünstigt nach §§51 ff. AO) und ihren Wirkungskreis in der Stadt Pinneberg haben. Juristische Personen des öffentlichen Rechts der Stadt Pinneberg können ebenfalls gefördert werden. Interessierte (bspw. Bürgerinitiativen) können gerne mit einer entsprechenden Organisation kooperieren, um einen Antrag stellen zu können.
Was kann gefördert werden?
- Kinder, Jugendliche und junge Menschen (bis 27 Jahre),
- Eltern und Erziehungsberechtigte,
- Senior*innen,
- Bürger*innen,
- Menschen mit internationaler Geschichte,
- Menschen mit & ohne Behinderung,
- Multiplikator*innen und Fachkräfte,
- zivilgesellschaftliche Organisationen (Netzwerke, Vereine, Initiativen).
Was für Projekte können gefördert werden?
- Schaffung interkultureller Begegnungen und / oder inklusiver Begegnungen sowie
- der Stärkung der Toleranz,
- Aktionen und Sensibilisierungsmaßnahmen gegen Diskriminierungen und Antisemitismus,
- Stärkung der Willkommenskultur,
- Stärkung und Würdigung des Ehrenamts als Ausdruck gesellschaftlicher Solidarität.
- Maßnahmen zur politischen Beteiligung, insbesondere unterrepräsentierte Gruppen wie beispielsweise Migrant*innen und Frauen in politischen Gremien,
- Förderung der politischen Bildung und Meinungsbildung (z.B. Kommunalwahlen),
- politische Bildungsprojekte, die sich an Kinder und Jugendliche richten.
- Vermittlung von Medienkompetenz,
- Entgegenwirken von Gewalt(-androhungen) gegen Politiker*innen,
- Maßnahmen, die hate speech vorbeugen.
Ich habe eine Projektidee, aber ich bin mir unsicher. Was kann ich machen?
Die Idee ist ein wichtiger und guter Anfang. Melde dich gerne bei der Koordinierungs- und Fachstelle. Im einem persönlichen Gespräch schauen wir uns gemeinsam deine Idee an und klären, ob und wie du deine Idee umsetzen kannst.
Wer entscheidet darüber, ob das beantragte Projekt gefördert wird?
Der Begleitausschuss entscheidet über die Projektanträge, die über den Aktions- und Initiativfonds gefördert werden sollen. Dieser setzt sich aus 14 Personen aus der Zivilgesellschaft, Politik und Stadtverwaltung zusammen. Der Begleitausschuss tagt an verschiedenen Terminen im Jahresverlauf. Die aktuellen Termine werden auf der Internetseite bekannt gegeben. Es ist gewünscht, dass du dein Projekt dem Begleitausschuss persönlich vorstellst.
Über Projektanträge, die über den Jugendfonds gefördert werden sollen, entscheidet das Jugendforum. Das sind Projekte, die sich an Kinder, Jugendliche und junge Menschen (bis 27 Jahren) richten. Die Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirats Pinneberg sind gleichzeitig die Mitglieder des Jugendforums. Der Kinder- und Jugendbeirat tagt einmal im Monat.
Welche Kosten können übernommen werden?
- Materialkosten
- Honorare, z.B. für Referent*innen
- Reisekosten innerhalb des Projekts (hierzu gibt es Begrenzungen durch das Bundesreisekostengesetz)
- Kosten für Mieten bspw. von Technik
- Portokosten
- Arbeits- und Verbrauchsmaterialien
- Projektbezogene Versicherungen
- Gegenstände mit einem Anschaffungspreis bis 800 € (netto, ohne Mehrwertsteuer)
- Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit (bspw. Druckkosten)
- Raummietkosten (z.B. für Einzelveranstaltungen)
- nachweisbare projektbezogene Personalkosten
Welche Maßnahmen oder Projekte oder Kosten werden nicht gefördert?
- Pauschalbeträge (bspw. bei Ehrenamtspauschalen, Honoraren)
- Wirtschaftsgüter
- Maßnahme oder Projekte, die über andere Fördermöglichkeiten finanziert werden
- Institutionelle Förderung
- Projekte / Maßnahmen, die keine Wirkung für die Stadt Pinneberg und ihren Bürger*innen erzielen
- Maßnahmen, die vor allem der Touristik oder der Erholung dienen
- demokratie- und rechtstaatsfeindliche Projekte
- Maßnahmen des internationalen Jugend- und Fachkräfteaustausches, wenn sie zu den Aufgabenbereichen von binationalen Jugendwerken gehören und der Art nach von diesen gefördert werden können
- Maßnahmen, die überwiegend schulunterrichtlichen Zwecken, dem Hochschulstudium, der Berufsausbildung außerhalb der Jugendsozialarbeit, dem Breiten- und Leistungssport, der religiösen oder weltanschaulichen Erziehung, der parteiinternen oder gewerkschaftsinternen Schulung, der Erholung oder der Touristik dienen
- Maßnahmen, die zu den originären Aufgaben des Kinder- und Jugendplanes des Bundes gehören und ebenfalls der Art nach von diesem gefördert werden können;
- Maßnahmen, die ihrem Charakter nach durch das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und / oder durch länderspezifische Regelungen abgedeckt werden
Darf ich meine Gäste und Teilnehmer*innen bewirten oder ihnen etwas schenken?
Speisen und Getränke in Beratungsgesprächen, Besprechungen oder ähnlichen Treffen werden grundsätzlich nicht gefördert. Sind die Kosten für Speisen und Getränke expliziter Bestandteil des Projektes und das Ziel ist ohne diese nicht zu erreichen, können sie ausnahmsweise gefördert werden. Geschenke (für Gastredner*innen), Sach- und Geldpreise, Gutscheine, Pfand und alkoholische Getränke werden grundsätzlich nicht durch Projektmittel finanziert.
Müssen wir Eigenmittel einbringen?
Nein. Eine bis zu 100% Förderung der Projekte ist möglich. Eigenmittel sind deswegen nicht notwendig.
Wie viel Gelder können beantragt werden?
Aus dem Initiativ- und Aktionsfonds können Projekte bis zu einer Höhe von 12.500 € bis zu 100% beantragt werden.
Im Jugendfonds stehen insgesamt 13.900 € zur Verfügung. Aus dem Fonds sollen mehrere Projekte entstehen.
Wann und wie werden die Gelder ausgezahlt?
Nachdem ihr euer Projekt durchgeführt habt, müsst ihr einen Verwendungsnachweis einreichen. In dem Nachweis stellt ihr unter anderem eure Ausgaben dar. Nach einer erfolgreichen Prüfung eures Verwendungsnachweises können die Gelder auf das von euch angegebene Konto überwiesen werden. Das bedeutet, dass ihr das Geld auslegt und ihr die tatsächlichen Ausgaben erstattet bekommt.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich mehr Information oder Unterstützung brauche?
Ansprechpartnerin rund um das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ und die Projektförderung ist die Koordinierungs- und Fachste
Zur Antragsstellung
Wie stelle ich einen Projektantrag?
Auf der Internetseite findest du das Projektantragsformular. Das Formular ist vollständig auszufüllen. Ihr könnt beim Ausfüllen Unterstützung durch die Koordinierungs- und Fachstelle erhalten.
Welche Unterlagen muss ich bei der Antragsstellung einreichen?
Um ein Projekt zu beantragen, musst du das Projektantragsformular einreichen. Neben dem Projektantrag brauchen wir den Feststellungsbescheid des Finanzamtes, um sicherzustellen, dass ihr antragsberechtigt seid. Wenn euer Projektantrag bewilligt wurde und ihr euer Projekt durchgeführt habt, reichst du einen Verwendungsnachweis ein.
Zu welchen Terminen können Anträge eingereicht werden?
Die Anträge können jederzeit gestellt werden. Reicht bitte möglichst mindestens drei Wochen vor den Sitzungsterminen den Antrag ein, wenn euer Projekt an dem Termin besprochen werden soll. So es möglich noch Unklarheiten zum Projektantragt vorab zu klären. Außerdem haben die Mitglieder des Begleitausschusses bzw. des Jugendforums genug Zeit euren Antrag zu lesen.
Der Antrag schickt ihr an die Koordinierungs- und Fachstelle, an Patrick Kirsch.
Warum sollte ich eine Antragsberatung machen?
- ihr bekommt Informationen über die Voraussetzungen, damit ein Projekt bewilligt werden kann und
- ihr bekommt Unterstützung beim Ausfüllen des Antragsformulars.
Wo reiche ich meinen Antrag ein?
Den komplett ausgefüllten und unterschriebenen Projektantrag mit der Datenschutzerklärung schickst du per E-Mail an: patrick.kirsch@diakonie-hhsh.de und als Brief an:
DiakoMigra
z.Hd. Patrick Kirsch
Bahnhofsstraße 18–22
25421 Pinneberg
Woher bekomme ich die Information, ob unser Projekt bewilligt wurde?
Nach der Sitzung des Begleitausschusses bzw. des Kinder- und Jugendbeirats erhältst du die Information über die Entscheidung zu eurem Projektantrag. Wichtig ist zu beachten, dass ihr euer Projekt erst beginnen dürft, wenn der Zuwendungsbescheid ausgestellt wird. Dafür brauchen wir ein bisschen Zeit. Ein vorzeitiger Projektbeginn ist nicht erlaubt. Es dürfen bis zum Erhalt des Zuwendungsbescheides keine rechtsverbindlichen Verpflichtungen (z.B. Vertragsabschluss) eingegangen werden.
Muss ich bei meinen Ausgaben etwas Besonderes beachten?
Die Gelder müssen zweckgebunden sowie wirtschaftlich und sparsam eingesetzt und die rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Ausgaben sind nicht durch die Projektmittel finanzierbar, wenn sie außerhalb des Bewilligungszeitraums getätigt wurden, sie nicht zur Zielsetzung beitragen oder nicht im Finanzierungsplan enthalten sind. Den Bewilligungszeitraum findet ihr in eurem Zuwendungsbescheid.
Wenn einzelne Ausgaben über 1.000,00 € liegen, sind Angebote von mindestens drei unterschiedlichen Anbieter*innen einzuholen. In einem Vermerk muss begründet sein, warum die Wahl genau auf den ausgewählten Anbieter gefallen ist. Das muss ordentlich dokumentiert werden. Das gilt für alle Ausgaben: Honorare, Sachmittel, Dienstleistungen, Mieten, etc. Hierfür stellen wir euch eine Dokumentationsvorlage zur Verfügung.
Was ist, wenn ich Einnahmen mit meinem Projekt erziele?
Wir empfehlen euch auf Einnahmen zu verzichten, weil wir die Projekte bis zu 100% fördern können. Sollten dennoch Einnahmen geplant werden, müssen die (voraussichtlichen) Einnahmen im Antrag angegeben werden. Die Einnahmen werden mit den Fördermitteln verrechnet.
Zur Projektdurchführung
Muss ich während meiner Veranstaltung etwas Besonderes beachten?
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erhebt Teilnehmer*innenzahlen der Projekte. Bitte führt deswegen bei Veranstaltungen mit festen Teilnehmer*innen (z.B. bei einer Fortbildung) eine Teilnehmer*innenliste (Name, Unterschrift). Die Anzahl der Teilnehmer*innen sind im Verwendungsnachweis einzutragen. Wir besuchen die Projekte gerne und freuen uns über eine Einladung.
Wie darf ich Werbung für mein Projekt machen?
Allgemein gilt, dass eine Veröffentlichung die Zustimmung benötigt. Bitte wendet euch an die Koordinierungs- und Fachstelle. Jede Veröffentlichungen, die im Rahmen von „Demokratie leben!“ entstehen, müssen mit dem Förderlogo der Fördermittelgeber*innen versehen werden (Bund und Land).
Zum Projektabschluss
Bis wann muss ich das Projekt abrechnen?
In deinem Zuwendungsbescheid findet du ein Datum, bis wann du spätestens den Verwendungsnachweis bei der Stadt Pinneberg einreichen musst.
Was muss ich alles beim Verwendungsnachweis einreichen?
- Der Sachbericht
- Ein zahlenmäßiger Nachweis (Excel-Tabelle)
- Die Rechnungskopien
- Belegexemplare (bei Veröffentlichungen)
- Fotografien (beispielsweise bei Veranstaltungen, Ausstellungen)
- Teilnehmer*innenliste (z.B. bei Fortbildungen)
- Vergabedokumentation (Bei Aufträgen von über 1000 € netto)
Was muss ich bei Aufträgen von Honorardienstleistungen beachten?
- Name und Anschrift des Leistungsempfängers (Projektträger)
- Die erbrachte Leistung
- Arbeitszeit (Stunde / Tage),
- Stunden- / Tagessatz,
- Gesamtsumme,
- Datum und Zeitraum der Leistungserbringung (bei Dienstleistungen),
- Rechnungsnummer
- Steuernummer des*der Auftragnehmer*in
Du möchtest aktiv werden? Super!
Patrick Kirsch freut sich darauf, dich und deine Idee kennenzulernen !